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   BGH, 12.07.1994 - VI ZR 299/93   

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https://dejure.org/1994,2408
BGH, 12.07.1994 - VI ZR 299/93 (https://dejure.org/1994,2408)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1994 - VI ZR 299/93 (https://dejure.org/1994,2408)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1994 - VI ZR 299/93 (https://dejure.org/1994,2408)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276
    Verantwortlichkeit eines in der Weiterbildung zum Gynäkologen stehenden Arztes für Komplikationen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3008
  • MDR 1994, 1088
  • VersR 1994, 1303
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81

    Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung

    Auszug aus BGH, 12.07.1994 - VI ZR 299/93
    Es kommt darauf an, ob er sich unter den besonderen Umständen des Falles darauf verlassen durfte, daß die vorgesehene Behandlung ihn nicht überforderte (vgl. BGHZ 88, 248, 258 f. = AHRS 1220/23).
  • LG Mainz, 09.04.2014 - 2 O 266/11

    Nach Schönheits-OP im Koma

    Es kommt darauf an, ob er sich unter den besonderen Umständen des Falles darauf verlassen durfte, dass die vorgesehene Behandlung ihn nicht überforderte (BGHZ 88, 248, 258 f.; BGH NJW 1994, 3008 Rn. 12, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2013 - 8 U 24/12

    Ansprüche eines Kindes wegen ärztlicher Behandlungsfehler bei Geburtsmanagement

    Es kommt darauf an, ob er sich unter den besonderen Umständen des Falles darauf verlassen durfte, dass die vorgesehene Behandlung ihn nicht überforderte, z.B. weil für den Fall von Komplikationen organisatorisch die erforderliche Vorsorge getroffen worden war (vgl. BGH NJW 1994, 3008).

    Zwar hatte die Klinik durch die Einrichtung eines Hintergrunddienstes Vorsorge für den Fall von Komplikationen getroffen (vgl. hierzu BGH NJW 1994, 3008).

    Damit hat die Beklagte zu 2), obwohl sie nicht über die erforderliche Fachkunde verfügte, sie mithin den erforderlichen Facharztstandard (vgl. BGH NJW 1994, 3008) nicht gewährleisten konnte, und obwohl ihr keine konkreten Anweisungen erteilt worden waren, ihre Kompetenzen überschritten.

  • OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 635/10

    Zur Verwertung/Nichtverwertung eines (früheren) Gutachtens

    Krankenhäuser - wie hier die Beklagte - haben für ihre Eigenhaftung grundsätzlich den Facharztstandard vorzuhalten (BGH NJW 1998, 2736; 1994, 3008; 1993, 2989; 1992, 1560; OLG Braunschweig NJW-RR 2000, 238; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 1327).
  • OLG München, 23.01.1997 - 24 U 804/93

    Arzthaftung nach unterlassener Korrektur eines Hodenhochstandes bei

    c) Es ist im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt, dem Beklagten zu 2 wegen eines Übernahmeverschuldens nach den für eine Anfängeroperation entwickelten Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür aufzubürden, daß die für die Teilatrophie des rechten Hodens ursächliche operationsbedingte Durchblutungsstörung nicht auf seiner mangelnden Qualifikation beruhe (BGH NJW 1993, 2989 ; NJW 1994, 3008 ).

    Es kommt darauf an, ob er sich unter den besonderen Umständen des Falles darauf verlassen durfte, daß die vorgesehene Behandlung ihn nicht überfordere (BGH NJW 1994, 3008 ).

  • OLG Hamm, 27.01.1999 - 3 U 26/98

    Ärztliche Sorgfaltspflicht bei Sterilisation; Verzicht auf Adrenalininjektion im

    Vielmehr beurteilt sich die - bei der regelrechten Behandlung - zu beachtende Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft zur Zeit der Behandlung (BGH NJW 1983, 2080; 1988, 763; 1989, 2321; 1994, 3008; Senat Urteil vom 28.07.1993, NA. Beschl. vom 12.07.1994, VersR 1994, 1476).
  • OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98

    Arzthaftung

    Mit dieser Bewertung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm NJW-RR 1993, 537 250.000,00 DM bei Hirnschädigung mit Epilepsie, spastischer Diplegie und geistiger Behinderung; OLG Schleswig VersR 1994, 310 - Gesamtkapital von rund 340.000,00 DM - 200.000,00 DM Kapital, monatliche Rente von 600, 00 DM bei schwerer residueller Hirnschädigung mit Entwicklungsverzögerung; OLG Frankfurt OLGR 1993, 281 = MedR 1995, 75 mit nachfolgender Entscheidung des BGH v. 12.07.94 = VersR 1994, 1303 - 200.000,00 DM Kapital und monatliche Rente von 600, 00 DM bei schwerem inkompletten Querschnittssyndrom und beidseitiger unvollständige Lähmung der unteren Gliedmaßen als Folge einer Geburt; OLG München VersR 1997, 977 - 290.000 DM Kapital und 500, 00 DM monatliche Rente bei Tetraparese, eingeschränkter Feinmotorik und geistiger Behinderung).
  • OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00

    Schadensersatz ; Schmerzensgeld; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Mandeloperation;

    Auch entspricht es gängiger Rechtsprechung, dass ein in der Krankenhaus-Ambulanz tätiger Assistenzarzt in der Weiterbildung für die Unzulänglichkeit der Diagnostik aus Gründen der vertikalen Arbeitsteilung nicht verantwortlich ist, wenn er die Vorgehensweise mit dem Oberarzt abgesprochen hat (so OLG Köln VersR 93, 1157; ähnlich BGH VersR 94, 1303; OLG Düsseldorf VersR 91, 1412; OLG München VersR 93, 1400; OLG Zweibrücken VersR 97, 833).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    War ihr diese zur selbständigen Ausführung überlassen, hatte sie den in dieser Ambulanz vorauszusetzenden Standard eines erfahrenen Facharztes zu wahren (BGH VersR 1994, 1303/1304; NJW 1987, 1479/1480).
  • OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10

    Beckenosteotomie - Arzthaftung: Aufklärungspflichtverletzung vor einer dreifachen

    Es kommt mithin darauf an, ob er sich unter den Umständen des Falles darauf verlassen durfte, dass der vorgesehene Eingriff bzw. die Behandlung ihn nicht überforderte (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1994, VI ZR 299/93, NJW 1994, 3008 - 3009 zitiert nach juris; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. B 106 m.w.N.; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel B, I. Rdn. 11 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.05.2001 - 3 U 250/99

    Thromboseprophylaxe bei einer Rechtsherzkatheteruntersuchung

    Vielmehr beurteilt sich die - bei der regelrechten Behandlung - zu beachtende Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft zur Zeit der Behandlung (BGH, NJW 1983, 2080; NJW 1988, 763; NJW 1989, 2321; NJW 1994, 3008; Senat, VersR 1994, 1476; NJW 2000, 1801).
  • OLG Hamm, 12.02.2020 - 3 U 23/19

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da eine fehlerhafte Behandlung im Rahmen eines

  • OLG Oldenburg, 18.09.2001 - 5 U 81/97

    Arzthaftung; Aufklärungspflicht; Entbindungsalternative; Geburtsablauf;

  • OLG Saarbrücken, 06.10.2004 - 1 U 661/03

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da der Nachweis ärztlicher Behandlungsfehler bei

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